Ruderverein Alemannia

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+++ Hausordnung +++
Auszug aus der Hausordnung
In dieser Hausordnung des KRV Alemannia, außer es wird anderweitig verlangt, beziehen alle Hinweise auf das männliche Geschlecht auch das weibliche Geschlecht mit ein, z.B. hat der Begriff "Ruderer" auch Bezug auf den Begriff "Ruderin".

Wir ersuchen die Mitglieder und Gäste des Vereines, die Hausordnung zur Kenntnis zu nehmen und gewissenhaft einzuhalten. Sie ist die Basis für einen angenehmen Aufenthalt aller und einen schonenden Umgang mit dem Vereinseigentum.


Sauberkeit
In allen Räumen des Bootshauses und auf dem gesamten Vereinsgelände ist auf größtmögliche Ordnung und Sauberkeit zu achten. Aus hygienischen Gründen betrifft dies besonders die Umkleide-, Dusch-, Sauna- und WC Räume. Um ein Verschmutzen der Fußböden in den Gängen, Umkleide- und Aufenthaltsräumen zu vermeiden, werden alle Mitglieder dringendst gebeten, auf saubere Schuhsohlen zu achten. Im Gang (Erdgeschoß, siehe Orientierungsplan) befindet sich die Möglichkeit, schmutzige Schuhe abzustellen bzw. reines Schuhwerk bereitzustellen. Alle Abfälle sind in den dazu vorhandenen Behältern zu deponieren - bitte Mülltrennung beachten!

Kühlschränke, Geschirr und Flaschen
Nicht angeschriebene Speisen im Kühlschrank sind Allgemeingut. Außerdem ist darauf zu achten, dass keine persönlichen Speisen oder Getränke im Kühlschrank aufbewahrt werden, die abgelaufen sind oder in Kürze ablaufen. Benützte Gläser, Teller usw. sind selbst abzuwaschen, abzutrocknen und auf den dafür bestimmten Platz zurückzustellen. Leere Flaschen sind in die dafür bestimmten Kisten unter dem Stiegenaufgang zurückzustellen. Gemäß Tabakgesetz 2008 in der aktuellen Fassung besteht in Räumen öffentlicher Orte ein generelles Rauchverbot. Räume von (Sport)Vereinen, in denen sich auch Kinder und Jugendliche sowie Gäste aufhalten, gelten als öffentliche Räume.

Sicherheit
Türen, Fenster, Lichtkuppeln und Lichtschalter sind bei endgültigem Verlassen der Räume zu schließen bzw. abzudrehen und abzuschließen. Lichtkuppeln schließen automatisch um 20 Uhr und dürfen danach nicht mehr geöffnet werden. Motto: Besser ein Kontrollgang bzw. -blick zu viel als zu wenig! Es ist darauf zu achten, dass das Gartentor (Einfahrtstor) nicht zu lange offen steht und nach Benützung wieder abgesperrt wird. An Thermostaten und sonstigen technischen Anlagen ist das selbständige Hantieren strengstens verboten, da durch Unwissenheit eine Beschädigung der Anlage bzw. erhöhte Energiekosten nicht auszuschließen sind

Sonstiges
Tische, Sessel und sonstige Gegenstände, welche von einem Raum in den anderen oder in den Garten gebracht werden, sind nach erfolgtem Gebrauch wieder an ihren ursprünglichen Platz zurückzubringen.

Spinde und Umkleideräume
Jedes ausübende Mitglied kann gegen das vereinbarte Entgelt zur Unterbringung seiner persönlichen Utensilien einen Spind zugewiesen bekommen und diesen mit einem eigenen Schloss versperren. Die Spindgebühr wird entweder mit dem Mitgliedsbeitrag vorgeschrieben oder durch eine einmalige Zahlung beglichen. Falls ein Mitglied aus dem Verein ausscheidet, hat es seinen Spind zu räumen. Dinge, die nach seinem Ausscheiden im Spind verbleiben, werden entsorgt. Die Lagerung von Schuhen, Liegen etc. am Boden und auf den Spinden ist nicht gestattet, da die Reinigung dadurch erschwert wird. Zur Ordnung in den Kleiderräumen gehört es auch, Kleidungsstücke im Spind aufzubewahren und verschmutzte Kleidung mit nach Hause zu nehmen. In den Umkleideräumen aufgestellte Wäschetrockner sind ausnahmslos nur für Handtücher zu verwenden.

Bootshallen
Die Lagerplätze der Boote und der Ruder in den Bootshallen bestimmen einvernehmlich der Haus- und der Zeugwart. Über Ansuchen kann die Vereinsleitung gegen Entrichtung einer Jahresgebühr einzelnen Mitgliedern die Unterbringung ihrer eigenen Boote in den Bootshallen gestatten. Solchen Mitgliedern wird nahegelegt, falls sie die Absicht haben, ihr Boot zu verkaufen, dieses in erster Linie dem Verein zum Kauf anzubieten. Der Schlauch für die Reinigung der Boote ist an die Nutzwasserleitung anzuschließen. Boote und Riemen dürfen nach jeder Benützung nur in sorgfältig gereinigtem Zustand wieder in den Bootshallen gelagert werden. Der letzte Benützer hat den Schlauch aufzurollen und die Schlauchtrommel auf dem vorgesehenen Platz abzustellen.

Schlüssel für das Vereinsgelände und Klubhaus
Jedes ausübende Mitglied hat das Recht, ab dem 16. Lebensjahr einen Schlüssel für den Verein zu erhalten. Für diesen ist ein Einsatz von EUR 10.-- zu leisten, welcher bei Austritt und Abgabe des Schlüssels refundiert wird. Bei Verlust des Schlüssels und einer notwendigen Neuanlage aller Vereinsschlösser sind die Kosten dafür voll vom Verursacher zu ersetzen.

Sicherheit in der Sauna:
An Thermostaten und sonstigen technischen Anlagen ist das selbständige Hantieren strengstens verboten, da durch Unwissenheit eine Beschädigung der Anlage bzw. erhöhte Energiekosten nicht auszuschließen sind.

Weitere Detailregelungen zu Übernachtungsmöglichkeiten für Gäste/Wanderruderer, Feste von Vereinsmitgliedern, und zur Saunabenützung am Grünen Brett im Klubhaus.




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